DPG-Pfandlogo

Mehrwert durch Nachhaltigkeit in jedem Produkt

Als lizenzierter DPG-Systempartner bieten wir Ihnen maßgeschneiderte Lösungen für Ihre Verpackungsaforderungen. Egal, ob es sich um Einweggetränkeverpackungen oder Molkereiprodukte handelt, auf Shrink Sleeves oder Etiketten – mit unserem DPG-Logo direkt auf Ihr Produkt ist Ihr Produkt nicht nur im Regal, sondern auch rechtlich perfekt aufgestellt.

  • Innovativ
  • Nachhaltig
  • Vielseitig einsetzbar

Vertrauen Sie auf einen Partner, der Ihnen hilft, sich von der Konkurrenz abzuheben – mit Etiketten, die Qualität & Nachhaltigkeit vereinen.

Mehrere weiße Pfandflaschen mit verschiedenen blauen Etiketten und dem DPG-Pfandlogo

Pfandpflicht & DPG-Pfandlogo: Gut zu wissen

Tauchen Sie ein in die innovative Welt der Pfandetiketten – weit mehr als nur herkömmliche Etiketten. Durch den Druck des DPG-Logos auf Ihre Etiketten und Shrink Sleeves sichern Sie Ihre Marke rechtlich ab und tragen maßgeblich zum Umweltschutz bei.

Das DPG-Pfandlogo ist ein zentraler Bestandteil des deutschen Pfandsystems für Einweggetränkeverpackungen und Molkereiprodukte. Die Deutsche Pfandsystem GmbH (DPG), gegründet im Jahr 2005, verwaltet dieses Einwegpfandsystem. Das Recycling dieser Verpackungen spielt eine entscheidende Rolle in den Umweltschutzbemühungen Deutschlands. Ziel ist es, die Rückgabe von Leergut zu fördern.

Die DPG-Pfandpflicht gilt grundsätzlich für:

  • Seit 2022: Einweggetränkeflaschen aus Kunststoff mit einem Fassungsvermögen von bis zu 3 Litern sowie Getränkedosen.
  • Seit 2024: Molkereiprodukte wie Milch, Milchmischgetränke und alle trinkbaren Milcherzeugnisse in Einwegpfandflaschen.

Für Unternehmen, die Getränke und Molkereiprodukte herstellen oder vertreiben, ist die korrekte Kennzeichnung dieser Produkte mit dem DPG-Pfandlogo eine gesetzliche Verpflichtung. Glasflaschen und Fässer sind in der Regel nicht Teil des DPG-Pfandsystem, da sie dem Mehrwegsystem zugeordnet sind.

Kleines Label, hohe Anforderungen: Richtlinien & gesetzliche Vorgaben

Die praktische Umsetzung der DPG-Pfandmarkierung erfordert spezifische Vorschriften bezüglich Größe, Platzierung und Farbgestaltung, um zu gewährleisten, dass es auf allen Produktarten einheitlich erkennbar ist. Zu diesen Anforderungen und Sicherheitsvorgaben zählt auch eine herausragende Druckqualität, denn das Pfandlogo muss auch unter herausfordernden Bedingungen wie Feuchtigkeit oder Abrieb während des Transports und der Lagerung gut erkennbar bleiben. Als zertifizierter DPG-Farbverwender können wir Ihre Produkte, Etiketten und Shrink Sleeves mit dem offziellen Pfandlogo bedrucken.

Grafische Anzeige der Ruhezone um das Pfandsymbol herum

Abbildung 1

Falsche Platzierung des Pfandzeichen rechts neben einem Barcode. Richtige Darstellung über dem Barcode.

Abbildung 2

Damit Sie als Hersteller oder Erstinverkehrbringer von Getränken das DPG-Logo auf Ihren Etiketten verwenden können, müssen folgende Vorgaben eingehalten werden:

  • Das DPG-Pfandlogo hat eine vorgegebene Größe. Mit Ruhezone beträgt diese 14 x 16 mm (BxH) und ohne 10 x 13 mm (BxH). Als Ruhezone wird der weiße Rand um das DPG-Pfandlogo bezeichnet. Dieser muss rechts und links jeweils mindestens 2 mm sowie oben und unten mindestens 1,5 mm breit sein. Eine Vergrößerung ist zulässig. (siehe Abbildung 1)
  • Der Untergrund von Trägermaterialien aus Papier oder Folie muss immer weiß sein. Handelt es sich um transparentes Material, so muss die Ruhezone weiß gedruckt sein.
  • Auf einer Getränkeverpackung ist nur eine DPG-Markierung und ein EAN-Barcode zulässig.
  • Die DPG-Markierung wird üblicherweise über dem Barcode platziert, im sogenannten Leiterformat. Eine alternative Platzierung in Kombination mit einem Barcode, wie z. B. im Zaunformat, ist nicht zulässig. (siehe Abbildung 2)
  • Das Logo sollte nicht über Rillen oder Kanten positioniert werden.

Wir sind Ihr Partner, wenn es um das Etikettieren Ihrer pfandpflichtigen Produkte geht.

DPG-Pfandlogo: Hochwertige Drucklösungen für Getränkeverpackungen

Nicht jede Druckerei darf das DPG-Pfandlogo einfach so drucken. Sie müssen dafür zertifiziert sein. Wir bei ILLERT sind lizenziert für das Drucken der DPG-Pfandmarkierung auf Ihrem Shrink-Sleeve und Etikett. Das Drucken des Logos erfolgt mit einer Spezialfarbe, die bei der Rücknahme vom Pfandautomaten gelesen werden kann. Diese Technologie ermöglicht es, dass die Milch- und Getränkeverpackungen korrekt identifiziert und dementsprechend akzeptiert oder abgelehnt werden. Darüber hinaus stellen wir sicher, dass das DPG-Pfandlogo in einer Weise gedruckt wird, die die Beständigkeit über die gesamte Lebensdauer der Verpackung hinweg garantiert.

Als Getränkehersteller bzw. Vertreiber müssen Sie bei der Deutschen Pfandsystem GmbH (DPG) registriert sein. Erst dann können Sie Shrink-Sleeves oder Etiketten mit der Pfandmarkierung bestellen.

 

Wichtiger Hinweis für Ihr DPG-Pfandlogo:

Als zertifizierter DPG-Farbverwender und offizieller Systempartner der DGP sind wir vor allem auf das Labeln von pfandpflichtigen Produkten für sogenannte Erstinverkehrbringer sowie Lohnabfüller spezialisiert. Das DPG-Nachlabels für Importeure gehören nicht zu unserem Produkt-Portfolio.

Als Getränkehersteller bzw. Vertreiber müssen Sie bei der Deutschen Pfandsystem GmbH (DPG) registriert sein. Erst dann können Sie Shrink-Sleeves oder Etiketten mit der Pfandmarkierung bestellen.

 

So geht’s:
1. Beantragen einer GLN:
1. Beantragen einer GLN:

Starten Sie den Prozess, indem Sie eine Globale Lokationsnummer (GLN) für Ihr Unternehmen beantragen. Diese Nummer ist wichtig, um Ihr Unternehmen weltweit eindeutig zu identifizieren und dient als Voraussetzung für die weitere Registrierung bei der Deutschen Pfandsystem GmbH.

2. Erhalt von GTIN-Nummern:
2. Erhalt von GTIN-Nummern:

Jedes Ihrer Produkte erfordert eine einzigartige GTIN-Nummer (Global Trade Item Number). Die GTIN ist eine weltweit anerkannte Artikelnummer, die es ermöglicht, Ihre Produkte einheitlich zu kennzeichnen und ihren Weg durch den globalen Handel zu verfolgen.

3. Registrierung als Erstinverkehrbringer:
3. Registrierung als Erstinverkehrbringer:

Nachdem Sie die notwendigen Nummern erhalten haben, melden Sie sich bei der Deutschen Pfandsystem GmbH als Erstinverkehrbringer an. Dieser Schritt ist erforderlich, um Produkte, die unter das Pfandsystem fallen, in Deutschland in Verkehr bringen zu dürfen.

4. Zugang zum Online-Portal und zur Stammdatenbank:
4. Zugang zum Online-Portal und zur Stammdatenbank:

Mit der erfolgreichen Registrierung erhalten Sie Zugang zum Online-Portal und zur Stammdatenbank der Deutschen Pfandsystem GmbH. Dort können Sie Ihre Produkte verwalten und wichtige Informationen einsehen.

5. Eintragung der Produkte als pfandpflichtig:
5. Eintragung der Produkte als pfandpflichtig:

Im letzten Schritt tragen Sie Ihre Produkte in der Stammdatenbank als pfandpflichtig ein, damit auf Ihre Produkte das Pfandsystem angewendet wird und sie entsprechend im Handel gekennzeichnet werden können.

Portrait von Anna Schott

Anna Schott

DPG-Logo-Expertin & Verkauf

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Was ist das DPG-Pfandlogo?

Das DPG-Pfandlogo ist ein Kennzeichnungssymbol für Einweggetränkeverpackungen wie Flaschen und Getränkedosen, die dem Einwegpfandsystem unterliegen. Das Logo zeigt dem Verbraucher, dass für die jeweilige Verpackung bei der Rücknahme ein Pfand erstattet wird. Seit 2024 sind auch Milchprodukte in Einwegflaschen pfandpflichtig.

Welche Verpackungen fallen unter das Einwegpfandsystem?

Das Einwegpfand gilt für Einweg-Getränkeverpackungen wie Flaschen aus Kunststoff bis zu einem Volumen von 3 l sowie Dosen von Getränken wie Wasser, Limonade, Bier und anderen Erfrischungsgetränken. Außerdem unterliegen Milch, Milchmischgetränke sowie sämtliche trinkbaren Milcherzeugnisse dem Einwegpfandsystem. Diese Verpackungen sind laut Gesetz mit dem DPG-Pfandlogo zu kennzeichnen.

Was unterscheidet das Einwegpfand auf Einweg-Verpackungen mit dem DPG-Pfandlogo von anderen Pfandsystemen?

Das Einwegpfand auf Einweg-Verpackungen mit dem DPG-Pfandlogo unterscheidet sich dadurch, dass es speziell für Einwegprodukte konzipiert ist. Bei diesem System wird auf jede Einweggetränkeverpackung, die das DPG-Logo trägt, ein Pfand erhoben. Dieses Einwegpfand wird dem Käufer zurückgezahlt, sobald die leere Milch- oder Getränkeverpackung an einer autorisierten Stelle zurückgegeben bzw. im Pfandautomaten wird. Ziel ist es, die Rückgabe und das Recycling von Einweggetränkedosen und -flaschen zu fördern und so die Umweltbelastung zu reduzieren.

Wo finde ich weitere Informationen zum DPG-Pfandlogo und dem Einwegpfandsystem?

Weitere Informationen zum DPG-Logo oder Einwegpfand, finden Sie auf der Website der DPG, sowie auf Seiten von Umweltorganisationen, Behörden für Abfallwirtschaft und Verpackungsherstellern.