Mehrwert durch Nachhaltigkeit in jedem Produkt
Als lizenzierter DPG-Systempartner bieten wir Ihnen maßgeschneiderte Lösungen für Ihre Verpackungsaforderungen. Egal, ob es sich um Einweggetränkeverpackungen oder Molkereiprodukte handelt, auf Shrink Sleeves oder Etiketten – mit unserem DPG-Logo direkt auf Ihr Produkt ist Ihr Produkt nicht nur im Regal, sondern auch rechtlich perfekt aufgestellt.
- Innovativ
- Nachhaltig
- Vielseitig einsetzbar
Vertrauen Sie auf einen Partner, der Ihnen hilft, sich von der Konkurrenz abzuheben – mit Etiketten, die Qualität & Nachhaltigkeit vereinen.
Pfandpflicht & DPG-Pfandlogo: Gut zu wissen
Tauchen Sie ein in die innovative Welt der Pfandetiketten – weit mehr als nur herkömmliche Etiketten. Durch den Druck des DPG-Logos auf Ihre Etiketten und Shrink Sleeves sichern Sie Ihre Marke rechtlich ab und tragen maßgeblich zum Umweltschutz bei.
Das DPG-Pfandlogo ist ein zentraler Bestandteil des deutschen Pfandsystems für Einweggetränkeverpackungen und Molkereiprodukte. Die Deutsche Pfandsystem GmbH (DPG), gegründet im Jahr 2005, verwaltet dieses Einwegpfandsystem. Das Recycling dieser Verpackungen spielt eine entscheidende Rolle in den Umweltschutzbemühungen Deutschlands. Ziel ist es, die Rückgabe von Leergut zu fördern.
Die DPG-Pfandpflicht gilt grundsätzlich für:
- Seit 2022: Einweggetränkeflaschen aus Kunststoff mit einem Fassungsvermögen von bis zu 3 Litern sowie Getränkedosen.
- Seit 2024: Molkereiprodukte wie Milch, Milchmischgetränke und alle trinkbaren Milcherzeugnisse in Einwegpfandflaschen.
Für Unternehmen, die Getränke und Molkereiprodukte herstellen oder vertreiben, ist die korrekte Kennzeichnung dieser Produkte mit dem DPG-Pfandlogo eine gesetzliche Verpflichtung. Glasflaschen und Fässer sind in der Regel nicht Teil des DPG-Pfandsystem, da sie dem Mehrwegsystem zugeordnet sind.
Kleines Label, hohe Anforderungen: Richtlinien & gesetzliche Vorgaben
Die praktische Umsetzung der DPG-Pfandmarkierung erfordert spezifische Vorschriften bezüglich Größe, Platzierung und Farbgestaltung, um zu gewährleisten, dass es auf allen Produktarten einheitlich erkennbar ist. Zu diesen Anforderungen und Sicherheitsvorgaben zählt auch eine herausragende Druckqualität, denn das Pfandlogo muss auch unter herausfordernden Bedingungen wie Feuchtigkeit oder Abrieb während des Transports und der Lagerung gut erkennbar bleiben. Als zertifizierter DPG-Farbverwender können wir Ihre Produkte, Etiketten und Shrink Sleeves mit dem offziellen Pfandlogo bedrucken.
Damit Sie als Hersteller oder Erstinverkehrbringer von Getränken das DPG-Logo auf Ihren Etiketten verwenden können, müssen folgende Vorgaben eingehalten werden:
- Das DPG-Pfandlogo hat eine vorgegebene Größe. Mit Ruhezone beträgt diese 14 x 16 mm (BxH) und ohne 10 x 13 mm (BxH). Als Ruhezone wird der weiße Rand um das DPG-Pfandlogo bezeichnet. Dieser muss rechts und links jeweils mindestens 2 mm sowie oben und unten mindestens 1,5 mm breit sein. Eine Vergrößerung ist zulässig. (siehe Abbildung 1)
- Der Untergrund von Trägermaterialien aus Papier oder Folie muss immer weiß sein. Handelt es sich um transparentes Material, so muss die Ruhezone weiß gedruckt sein.
- Auf einer Getränkeverpackung ist nur eine DPG-Markierung und ein EAN-Barcode zulässig.
- Die DPG-Markierung wird üblicherweise über dem Barcode platziert, im sogenannten Leiterformat. Eine alternative Platzierung in Kombination mit einem Barcode, wie z. B. im Zaunformat, ist nicht zulässig. (siehe Abbildung 2)
- Das Logo sollte nicht über Rillen oder Kanten positioniert werden.
Wir sind Ihr Partner, wenn es um das Etikettieren Ihrer pfandpflichtigen Produkte geht.